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Welche Qualifikation brauchen Ärzte jetzt, um Cannabis verordnen zu können, Professor Hecken?
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Ärzte können aufatmen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regeln für die Verordnung von Cannabis im Vergleich zum Gesetzestext nicht verschärft. Der wichtigste Punkt: Hausärzte dürfen entgegen der ursprünglichen Beschlussvorlage doch Cannabis weiterhin verordnen.
Direkt im Anschluss an die Sitzung des G-BA hat dessen unparteiischer Vorsitzender Professor Josef Hecken im „ÄrzteTag“-Podcast die Beweggründe des Gremiums für die Entscheidung erläutert. Auch führte er aus, was die Entscheidung für die Qualifikationsanforderungen der verordnenden Ärzte und für den Bürokratieaufwand beim Erstantrag bedeutet.
Hecken hebt vor allem die Bedeutung des Stellungnahmeverfahrens hervor, das der G-BA nach der Veröffentlichung der Begleiterhebung zur Verordnung von Cannabis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angestoßen hatte – mit dem Ziel die gesetzlich geforderte Konkretisierung der Gesetzesvorlage vorzubereiten.
Selten habe er es erlebt, dass die zweieinhalb Stunden Anhörung so viele neue Erkenntnisse über die Versorgung gebracht hätten, so Hecken. Zuvor hatte es aus Ärzteverbänden Befürchtungen gegeben, dass Hausärzten ohne Zusatzqualifikation etwa als Schmerzmediziner die Verordnungsmöglichkeit von Cannabis komplett aus der Hand genommen werden könnte.
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Ärzte können aufatmen: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Regeln für die Verordnung von Cannabis im Vergleich zum Gesetzestext nicht verschärft. Der wichtigste Punkt: Hausärzte dürfen entgegen der ursprünglichen Beschlussvorlage doch Cannabis weiterhin verordnen.
Direkt im Anschluss an die Sitzung des G-BA hat dessen unparteiischer Vorsitzender Professor Josef Hecken im „ÄrzteTag“-Podcast die Beweggründe des Gremiums für die Entscheidung erläutert. Auch führte er aus, was die Entscheidung für die Qualifikationsanforderungen der verordnenden Ärzte und für den Bürokratieaufwand beim Erstantrag bedeutet.
Hecken hebt vor allem die Bedeutung des Stellungnahmeverfahrens hervor, das der G-BA nach der Veröffentlichung der Begleiterhebung zur Verordnung von Cannabis durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angestoßen hatte – mit dem Ziel die gesetzlich geforderte Konkretisierung der Gesetzesvorlage vorzubereiten.
Selten habe er es erlebt, dass die zweieinhalb Stunden Anhörung so viele neue Erkenntnisse über die Versorgung gebracht hätten, so Hecken. Zuvor hatte es aus Ärzteverbänden Befürchtungen gegeben, dass Hausärzten ohne Zusatzqualifikation etwa als Schmerzmediziner die Verordnungsmöglichkeit von Cannabis komplett aus der Hand genommen werden könnte.
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