Folge 11 - "Referendariat in Hessen" - Ein Gespräch mit Helmut Vogt
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Um einen juristischen Beruf – etwa als Rechtsanwalt, Richter oder Staatsanwalt – ausüben zu können, ist es ausgehend von den Regelungen des Deutschen Richtergesetzes erforderlich, zwei staatliche Prüfungen abzulegen. Die erste dieser Prüfungen markiert das Ende des Studiums der Rechtswissenschaft an einer hessischen Universität, die zweite Prüfung bildet den Abschluss des sich an das Studium anschließenden juristischen Vorbereitungsdienstes.
Auf der Grundlage des Hessischen Juristenausbildungsgesetzes und der Juristischen Ausbildungsordnung führt das Justizprüfungsamt jährlich insgesamt rund 1800 Prüfungsverfahren durch.
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