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<45> Wie Legal Tech der Staatsanwaltschaft bei der Aufdeckung von Cybercrime hilft mit Oberstaatsanwalt Markus Hartmann
Manage episode 312509294 series 3237015
Oberstaatsanwalt Markus Hartmann stellt uns in dieser Folge die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC) als potenzielles Berufsziel für Juristen mit digitalem Interesse vor. Was ist Cybercrime? Welche technischen Möglichkeiten stehen nicht nur perspektivisch, sondern bereits jetzt zur Ermittlung und Bekämpfung von Cybercrime zu Verfügung? Herr Hartmann gibt uns ein Update zu dem Bild einer vermeintlich verstaubten Behörde und zeigt unter anderem auf, wie vielfältig sogar künstliche Intelligenz aktuell zur Strafverfolgung und -ermittlung eingesetzt wird. Wie unterscheidet das KI-System ein kinderpornografisches Bild von einem Urlaubsbild? Warum sollte dem System ein Übergewicht an "false positive" gegenüber "false negative" antrainiert werden? Erfahrt, wie eine "Behördendropbox" bereits über 100 Nutzer begeistern und eine Chatbotlösung bei Hasskriminalität im Netz als digitales Assistenzsystem zur Strafanzeige fungieren kann. Nebenbei lernt ihr außerdem, was die Staatsanwaltschaft unabhängig von digitaler Kompetenz eigentlich macht. Viel Spaß beim Zuhören! 🎉
- Die Website der ZAC NRW: https://www.justiz.nrw.de/JM/schwerpunkte/zac/index.php
- Podcastfolge mit Prof. Jan F. Orth zu Teil 1
- Podcastfolge mit Prof. Jan F. Orth zu Teil 2
- Podcastfolge zu digitaler Justiz mit Justizminister Biesenbach
- Folge mit Said Haider und Meryem Can zu Meta
Unsere Podcastumfrage findet ihr weiterhin hier: https://legaltechcologne.de/umfrage
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Mitarbeit: Social: Michelle Duda - Schnitt: Johann Neukirch - Moderation & Redaktion Jin Ye & Felipe Molina
Kapitel
1. Was macht die ZAC NRW? (00:00:00)
2. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung (00:06:00)
3. Internationale Zusammenarbeit im Bereich Cybercrime (00:09:17)
4. Wer arbeitet in der ZAC NRW? Wie arbeitet die ZAC NRW? (00:11:56)
5. Prozessoptimierung in der Staatsanwaltschaft (00:19:18)
6. Digitale Beweismittelauswertung (00:22:51)
7. Woher kommt das technische Know-How von ObStA Hartmann? (00:33:21)
8. Digitale Services der Justiz - Austausch von Beweismittel (00:41:17)
9. Digitale Strafanzeige (00:44:36)
87 episoder
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Oberstaatsanwalt Markus Hartmann stellt uns in dieser Folge die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC) als potenzielles Berufsziel für Juristen mit digitalem Interesse vor. Was ist Cybercrime? Welche technischen Möglichkeiten stehen nicht nur perspektivisch, sondern bereits jetzt zur Ermittlung und Bekämpfung von Cybercrime zu Verfügung? Herr Hartmann gibt uns ein Update zu dem Bild einer vermeintlich verstaubten Behörde und zeigt unter anderem auf, wie vielfältig sogar künstliche Intelligenz aktuell zur Strafverfolgung und -ermittlung eingesetzt wird. Wie unterscheidet das KI-System ein kinderpornografisches Bild von einem Urlaubsbild? Warum sollte dem System ein Übergewicht an "false positive" gegenüber "false negative" antrainiert werden? Erfahrt, wie eine "Behördendropbox" bereits über 100 Nutzer begeistern und eine Chatbotlösung bei Hasskriminalität im Netz als digitales Assistenzsystem zur Strafanzeige fungieren kann. Nebenbei lernt ihr außerdem, was die Staatsanwaltschaft unabhängig von digitaler Kompetenz eigentlich macht. Viel Spaß beim Zuhören! 🎉
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2. Rechtliche Rahmenbedingungen für die Strafverfolgung (00:06:00)
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4. Wer arbeitet in der ZAC NRW? Wie arbeitet die ZAC NRW? (00:11:56)
5. Prozessoptimierung in der Staatsanwaltschaft (00:19:18)
6. Digitale Beweismittelauswertung (00:22:51)
7. Woher kommt das technische Know-How von ObStA Hartmann? (00:33:21)
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