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Die interessantesten Bildrechts-Urteile des vergangenen Jahres

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In der aktuellen Podcastfolge bekommt Ihr einen Mitschnitt des Webinars „Update Urheberrecht ​- die Top 10 der Fotorechtsfälle 2020“, das ist für den Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) halten durfte.

In dieser Folge gehe ich auf zwei aktuelle Urteile ein:

Die Entscheidung des OLG Köln vom 17.12.2020 (Az. 15 U 37/20​) befasst sich mit der Frage, ob die Werbung mit einer Tina Turner Doppelgängerin auf Plakaten, die zu einer Tribute Show einladen sollen, rechtmäßig ist und spielt sich hauptsächlich im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes sowie des Datenschutzrechtes bei der Darstellung von Personenbildern ab.

Die Entscheidung des Landgericht Frankfurt am Main vom 25.11.2020, (Az. 2-06 O 136/20​) stellt meiner Ansicht eine leichte Trendwende der Behandlung von Drohnen-Fotografie im Kontext der Panoramafreiheit dar. So wurde die Drohne bislang in der Rechtsprechung als ein Hilfsmittel gesehen, welches dazu geführt hat, dass Bilder, die damit erstellt wurden, nicht mehr von der Panoramafreiheit gedeckt waren und damit unter Umständen Einwilligungen von Rechteinhabern an urheberrechtlich relevanten Bauwerken eingeholt werden mussten, wenn diese auf den Bildern zu erkennen waren. Das Landgericht Frankfurt am Main sieht die Sache anders.

---

Wenn Ihr neugierig geworden seid, findet Ihr den Link zum Mitschnitt mit allen 10 der releantesten Bildrechte-Urteile sowie den Link zur Anmekdung zum 5. Kongress Urheberrechtspolitik des Erich Pommer Instituts im Blogpost zu dieser Folge auf https://deubelli.com/news-details/podcast-kreativgerecht-2-der-interessantesten-bildrechts-urteile-des-vergangenen-jahres.html

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Für alle Fragen rund um den Podcast oder das Urheber- und Medienrecht könnt Ihr Euch jederzeit an mich wenden.

sebastian.deubelli@deubelli.com

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Wenn Euch die Folge weitergeholfen hat, bewertet den Podcast gerne bei iTunes und empfehlt sie bitte weiter!

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Die Entscheidung des OLG Köln vom 17.12.2020 (Az. 15 U 37/20​) befasst sich mit der Frage, ob die Werbung mit einer Tina Turner Doppelgängerin auf Plakaten, die zu einer Tribute Show einladen sollen, rechtmäßig ist und spielt sich hauptsächlich im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes sowie des Datenschutzrechtes bei der Darstellung von Personenbildern ab.

Die Entscheidung des Landgericht Frankfurt am Main vom 25.11.2020, (Az. 2-06 O 136/20​) stellt meiner Ansicht eine leichte Trendwende der Behandlung von Drohnen-Fotografie im Kontext der Panoramafreiheit dar. So wurde die Drohne bislang in der Rechtsprechung als ein Hilfsmittel gesehen, welches dazu geführt hat, dass Bilder, die damit erstellt wurden, nicht mehr von der Panoramafreiheit gedeckt waren und damit unter Umständen Einwilligungen von Rechteinhabern an urheberrechtlich relevanten Bauwerken eingeholt werden mussten, wenn diese auf den Bildern zu erkennen waren. Das Landgericht Frankfurt am Main sieht die Sache anders.

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